Es kamen zunehmend Angstzustände sowie eine depressive Symptomatik hinzu, welche – nach einer vorübergehenden Besserung – im Dezember 2022 in Suizidgedanken gipfelten. Dass die erneute Verschlechterung des Zustands des Zivilklägers erfolgte, nachdem letzterer am 7. November 2022 ohne äusseren Grund eine Bremsung mit dem Auto gemacht hatte, ändert an der Bejahung der Adäquanz nichts, da der Beschuldigte mit der Kollision vom 29. April 2022 hierfür eine Mitursache gesetzt hatte.