30. Genugtuung 30.1 Theoretische Grundlagen Auch hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen des Genugtuungsanspruchs gemäss Art. 47 OR kann auf die diesbezüglichen Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 380; S. 28 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Zu ergänzen ist, dass der Begriff der Körperverletzung gemäss dieser Haftungsgrundlage in einem weiten Sinne zu verstehen ist und sowohl physische als auch psychische (bzw. seelische) Beeinträchtigungen umfasst (BSK OR I-KESSLER, 7. Aufl. 2020, N. 12 zu Art. 47; m.w.H.). 30.2 Erwägungen der Kammer