schlechterungsverbot gebunden (vgl. E. I.5 hiervor). 29. Schadenersatz 29.1 Theoretische Grundlagen Auf die zutreffenden allgemeinen rechtlichen Ausführungen der Vorinstanz zu den Haftungsgrundlagen von Art. 41 und Art. 46 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) kann vollumfänglich verwiesen werden (vgl. pag. 378 f.; S. 26 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 29.2 Erwägungen der Kammer Wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt hat, werden die vom Zivilkläger geltend gemachten Schadenspositionen vom Beschuldigten vollumfänglich bestritten.