22. Täterkomponenten Die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten geben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass. Er ist als Taxi-Fahrer tätig und verdient dabei rund CHF 3'500.00 pro Monat (pag. 481 f., Z. 42 ff.). Im Urteilszeitpunkt war der Beschuldigte aufgrund eines Unfalles nicht arbeitsfähig, führte aber aus, ab Mai 2025 werde er gemäss Zielsetzung wieder einsteigen können (pag. 482, Z. 13 f.). Daneben absolvierte er früher bereits eine Lehre bei der Post und hat neben der Ausbildung als Taxifahrer auch eine als Masseur sowie eine im Bürohandel und verfügt über das Wirtepatent (pag. 489, Z. 1 ff.).