20. Einsatzstrafe für die fahrlässige Körperverletzung 20.1 Tatkomponenten Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) vom 8. Dezember 2006 (Stand 1. Januar 2023) sehen keinen Referenzsachverhalt für fahrlässige Körperverletzung vor. Der Referenzsachverhalt für die einfache Körperverletzung ist mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar, weshalb nicht darauf abgestellt wird. Die Art. 122 ff. StGB schützen die körperliche und gesundheitliche Integrität des Menschen (BSK StGB-ROTH/BERKEMEIER, 4. Aufl. 2019, N. 6