25 der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, eine Kollision und folglich eine einfache Körperverletzung beim Zivilkläger zu verursachen. Die vom Zivilkläger erlittenen Gesundheitsbeeinträchtigungen sind natürlich und auch adäquat kausal auf den Unfall vom 29. April 2022 und damit auf das qua Vortrittsmissachtung infolge Unaufmerksamkeit pflichtwidrig sorgfaltswidrige Verhalten des Beschuldigten zurückzuführen: Das Unfälle auch psychische Folgen zeitigen können, entspricht dabei der allgemeinen Lebenserfahrung.