StGB (einfache Körperverletzung). Der tatbestandsmässige Erfolg der fahrlässigen Körperverletzung i.S.v. Art. 125 Abs. 1 StGB ist gegeben. Indem er unaufmerksam war, den Zivilkläger übersah und diesem in der Folge den Weg abschnitt, verstiess der Beschuldigte gegen Art. 31 Abs. 1 SVG und Art. 36 Abs. 4 SVG und beging damit eine tatbestandsmässige Sorgfaltspflichtverletzung. Die unaufmerksame Fahrweise des Beschuldigten war nach dem gewöhnlichen Lauf