Dies insbesondere auch, da ein solches Manöver voraussetzt, dass der Beschuldigte sein Fahrzeug innert kurzer Zeit auf 80 km/h beschleunigen musste, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet würden. Bereits aus diesen Gründen war vom Beschuldigten eine besondere Aufmerksamkeit zu fordern. Zu beachten ist weiter, dass gemäss Beweisergebnis wenig Verkehr herrschte und die Sicht sowie die Strassenverhältnisse gut waren.