23 15.3 Erwägungen der Kammer Bei den Vortrittsregeln und der in diesem Zusammenhang von den Verkehrsteilnehmern an den Tag zu legenden Aufmerksamkeit handelt es sich zweifelsohne um für die Verkehrssicherheit zentrale Verkehrsvorschriften. Indem der vortrittsbelastete Beschuldigte im Rahmen seines Wendemanövers dem Zivilkläger vom Feldweg aus in relativ geringem Abstand «den Weg abschnitt», behinderte er letzteren nicht nur massiv an der freien Weiterfahrt, sondern es kam zur Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen.