6B_994/2019 vom 29. Januar 2020 E. 3.1.1; je mit Hinweisen; zum Ganzen jüngst 6B_926/2024 vom 17. Dezember 2024 E. 2.1.2). Bei der Beurteilung der Frage, ob eine einfache oder eine grobe Verkehrsregelverletzung vorliegt, spielen bei Vortrittsmissachtung die Umstände des Einzelfalls eine wichtige Rolle (BSK SVG-FIOLKA, 1. Aufl. 2014, N. 87 zu Art. 90).