Nach dem Unfall litt der Beschuldigte zudem an Rücken- und Nackenschmerzen. In der Folge war der Zivilkläger bis zum 31. Mai 2023 mit zwei kurzen Unterbrüchen (am 5. September 2022 und vom 31. Oktober bis zum 27. November 2022) zu 100 % arbeitsunfähig. Er litt unter erheblichen psychischen Problemen, die sich in Angstzuständen, Schlafproblemen bis hin zu Suizidgedanken äusserten. Auch die Mitfahrerin des Beschuldigten wurde verletzt. III. Rechtliche Würdigung