Aufgrund eines von Richtung Aarberg herkommenden Fahrzeugs hielt der Beschuldigte vertikal zur Lyssstrasse an. Nachdem dieses Fahrzeug vorbeigefahren war, bog der Beschuldigte nach links wieder in Fahrtrichtung Lyss in die Lyssstrasse ein. Dabei übersah er wegen mangelnder Aufmerksamkeit den mit ca. 70 km/h von Aarberg herkommenden Personenwagen des Zivilklägers, worauf es zu einer seitlichfrontalen Kollision kam. Der Zivilkläger erlitt durch den Aufprall eine Zahnfraktur und eine Lumbalgie. Weiter wurden transiente Doppelbilder diagnostiziert. Nach dem Unfall litt der Beschuldigte zudem an Rücken- und Nackenschmerzen.