14. Erstellter Sachverhalt Die Kammer erachteten den angeklagten Sachverhalt wie folgt als erstellt: Der Beschuldigte fuhr mit seinem Personenwagen auf der Lyssstrasse (ausserorts; Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) in Richtung Aarberg. Er war zuvor falsch abgebogen. Er lenkte sein Fahrzeug deswegen auf einen rechts von der Lyssstrasse abgehenden Feldweg, um zu wenden und in die entgegengesetzte Richtung zurückzufahren. Aufgrund eines von Richtung Aarberg herkommenden Fahrzeugs hielt der Beschuldigte vertikal zur Lyssstrasse an.