Es entsteht der Eindruck, dass er sich in ein besonders gutes Licht zu rücken versuchte. Dass der Beschuldigte – trotz dieser Unschuldsbekundungen – anlässlich der Berufungsverhandlung letztlich zu Protokoll gab, er hätte das erstinstanzliche Urteil fair gefunden, wenn er nur zwei Jahre Probezeit erhalten hätte (pag. 487, Z. 22-24), erstaunt. Auf Frage des Vorsitzenden gab er schliesslich gar zu Protokoll, eine Busse hätte er akzeptiert, da er eine gewisse Mitschuld trage (pag. 489, Z. 23 ff.). Auf weitere Frage gab er an, es gehe ihm vor allem auch um den Führerschein (pag. 490, Z. 1 ff.).