321, Z. 38). Dazu passt, dass der Beschuldigte konstant ausgesagt hat, seine Freundin habe geholfen, den Fahrweg zu kontrollieren (pag. 13, Z. 36; pag. 320 f., Z. 47 f.). Bezeichnend ist auch, wie sehr der Beschuldigte mannigfach betonte, er sei erst losgefahren, als er sich zu 100 % sicher gewesen sei, dass kein anderes Fahrzeug kommt (vgl. u.a. pag. 323, Z. 43). Die Aussagen des Beschuldigten zum genauen Vorgang des Wendemanövers und insbesondere zu den getroffenen Sicherheitsmassnahmen muten bereits deshalb ergebnisorientiert an. Es entsteht der Eindruck, dass er sich in ein besonders gutes Licht zu rücken versuchte.