ten Ereignis psychisch angeschlagen gewesen wäre oder andere Ursachen für seine psychischen Beschwerden vorliegen würden. Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten ist weiter erstellt, dass dessen Beifahrerin nach dem Unfall einen eingeklemmten Nerv und Kopfschmerzen hatte, die unterdessen abgeheilt sind (pag. 322, Z. 10 ff.).