Nach dem Ereignis vom 7. November 2022 (Bremsung ohne äusseren Grund) verschlechterten sich die Angstzustände und riefen gemäss der psychiatrischen Einschätzung weitere Nackenschmerzen und Schlafprobleme hervor. Die depressive Symptomatik gipfelte im Dezember 2022 in Suizidgedanken (pag. 126 ff.). Seit Juni 2023 ist der Zivilkläger wieder zu 100 % arbeitsfähig (pag.315, Z. 22 ff.). Er hat sich psychisch erholt und leidet nur noch manchmal, bei Anstrengung an Schmerzen (pag. 314, Z. 38 f.).