321, Z. 18). Hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen des Unfalls beim Zivilkläger ist aufgrund der bei den Akten liegenden Arztberichte und Versicherungsunterlagen erstellt, dass bei diesem unmittelbar nach dem Unfall im Spital transiente Doppelbilder bei Blick nach oben sowie eine Lumbalgie diagnostiziert wurden (pag. 20 ff. und pag. 122 ff.). Ausserdem stellte ein Zahnarzt rund zwei Wochen nach dem Vorfall eine Zahnfraktur fest (pag. 16).