13. Würdigung der Kammer Nicht bestritten und aufgrund der Aussagen erstellt ist, dass der Beschuldigte am 29. April 2022 um ca. 18:20 Uhr sein Auto auf einen Feldweg rechts neben der Lyssstrasse in Richtung Aarberg lenkte, um zu wenden und in die entgegengesetzte Richtung zurückzufahren. Weiter ist erstellt, dass es beim Wiedereinbiegen des Beschuldigten auf die Lyssstrasse zu einer seitlich-frontalen Kollision mit dem Fahrzeug des Zivilklägers kam, welches dabei in einem Ausmass beschädigt wurde, dass die Versicherung von einem Totalschaden ausging. Sodann ist aufgrund des Anzeigerapports (pag.