479, Z. 8 ff.). Zur Routenplanung habe er in diesem Fall kein Navigationsgerät verwendet, da er die Strecke bereits über 15-mal gefahren sei (pag. 480, Z. 1 ff.). Auf die gesundheitlichen Folgen des Unfalls angesprochen gab der Zivilkläger an, er habe vier bis fünf Monate lang die Folgen der Hirnverletzung gespürt. Danach habe er für eine längere Zeit an Depressionen gelitten und einen Psychiater aufsuchen müssen. Er sei völlig am Ende gewesen und habe Suizidgedanken gehabt. Das Ganze sei ein Albtraum.