15 Tempolimit sehr ernst nehme. Sein Führerschein sei für seine Arbeit unabdingbar. Er höre auf längeren Strecken auch kein Radio und passe immer sehr auf, wenn er am Steuer sitze. Dass er seit 1999 unfallfrei sei, sei der Beweis hierfür (pag. 476, Z. 36 ff.). Der Zivilkläger führte weiter aus, er habe sich gefragt, ob er noch ausweichen könnte, was aber unmöglich gewesen sei, da auf der linken Seite eine Böschung gewesen sei (pag. 479, Z. 8 ff.).