Er würde meinen, dass es gestanden habe, könne dies aber nicht mit Sicherheit sagen (pag. 476, Z. 15 ff.). Es sei sehr plötzlich geschehen (pag. 476, Z. 22). Auf Ergänzungsfrage der Verteidigerin des Beschuldigten führte der Zivilkläger aus, das schwarze Fahrzeug habe ca. 15 bis 30 Meter Abstand zu ihm gehabt. Es seien drei weisse Striche zwischen ihnen gewesen (pag. 479, Z. 26). Aus seiner Sicht sei der Grund für die Kollision darin auszumachen, dass er von einem Auto überrascht worden sei, welches ihm in der letzten Minute den Weg abgeschnitten habe (pag. 476, Z. 31 f.).