Vor ihm sei ein schwarzes Auto gewesen, dem er gefolgt sei. Rund 50 bis 100 Meter vor sich habe er auf dem Feldweg das Fahrzeug des Beschuldigten gesehen. Er könne nicht sagen, ob dieses stillgestanden habe oder am Manövrieren gewesen sei. Plötzlich sei aus dem Nichts das Fahrzeug vom Feldweg gekommen und habe ihm den Weg abgeschnitten (pag. 476, Z. 3 ff.). Auf Vorhalt seiner Aussage vor der Vorinstanz, wonach das Auto des Beschuldigten stillgestanden habe, führte er aus, für ihn habe es so ausgesehen. Er sei aber auf seine Fahrbahn und das schwarze Auto vor ihm konzentriert gewesen. Er würde meinen, dass es gestanden habe, könne dies aber nicht mit Sicherheit sagen (pag.