317, Z. 26 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme im Rahmen der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 4. April 2025 (pag. 475 ff.) gab der Zivilkläger zu Protokoll, er habe am 29. April 2022 nach ________ (Ort) fahren wollen, wo seine Kinder bei seinen Schwiegereltern gewesen seien. Plötzlich sei das Fahrzeug [des Beschuldigten] auf seinem Weg erschienen und habe ihm diesen abgeschnitten. Er habe versucht, die Kollision zu vermeiden und zu bremsen. Dies sei ihm nicht gelungen (pag. 475, Z. 36 ff.). Auf Frage, wie das konkret gegangen sei, führte er aus, er sei auf einem Strassenabschnitt geradeaus gefahren. Vor ihm sei ein schwarzes Auto gewesen, dem er gefolgt sei.