Auf Frage der Verteidigung gab der Zivilkläger zu Protokoll, er habe das Auto des Beschuldigten nach der Kurve auf der langen, geraden Strecke wahrgenommen. Das Auto habe für ihn keine Gefahr dargestellt, deshalb habe er sich auf die Strasse konzentriert und sei weitergefahren (pag. 316, Z. 40 ff.). Sein Mobiltelefon habe in einer Ablage vor der Gangschaltung gelegen. Nach der Kollision habe er es unten bei den Pedalen gefunden. Es sei auf der Rückseite kaputt gewesen, habe aber noch funktioniert (pag. 317, Z. 10 ff.). Den Zahnschaden habe er erst nachträglich bemerkt und diesen behandeln lassen. Der Zahnarzt habe ihm gesagt, es gebe keine langfristigen Folgen (pag. 317, Z. 26 ff.).