Er habe kein Vertrauen mehr in die Zukunft und in seine Fähigkeiten gehabt, sei suizidgefährdet gewesen und in eine Depression verfallen (pag. 315, Z. 15 ff.). Seit März oder April 2023 befinde er sich nicht mehr in psychiatrischer Behandlung. Seit Juni 2023 arbeite er wieder zu 100 %. Er habe aber noch immer Angst zu fahren; momentan fahre ihn ein Freund zur Arbeit in Lausanne (pag. 314, Z. 3 ff.). Schmerzen habe er nur noch, wenn er sich anstrengen müsse bzw. bei der Arbeit manchmal Nackenschmerzen (pag. 314, Z. 38 f.). Auf Frage der Verteidigung gab der Zivilkläger zu Protokoll, er habe das Auto des Beschuldigten nach der Kurve auf der langen, geraden Strecke wahrgenommen.