312 Z. 18 ff., vgl. diesbezüglich die massgebende Tonaufnahme, pag. 338, Zeit 4:48 – 05:22 min). Er habe die Strecke gekannt und die Strassenverhältnisse seien ideal gewesen (pag. 312, Z. 36 ff.). Es habe nicht viel Verkehr geherrscht. Abgesehen vom Fahrzeug, das direkt vor ihm gefahren sei, habe es keine weiteren Fahrzeuge auf der Strasse gehabt (pag. 312, Z. 40 ff. und pag. 312, Z. 1 f.). Er sei mit 70 km/h unterwegs, die Strasse sei gerade und er vor der Kollision nicht abgelenkt gewesen, insbesondere habe er nicht am Mobiltelefon manipuliert (pag. 313, Z. 4 ff.).