13 dies so sei. Er sei von einem Feldweg auf eine Hauptstrasse gefahren, weshalb er auch eine gewisse Mitschuld trage (pag. 489, Z. 26 ff.). Danach gefragt, ob es ihm vor allem um den Führerausweis gehe, sagte der Beschuldigte schliesslich, dass dies eigentlich schon so sei (pag. 490, Z. 1 ff.). 11.2.2 Einvernahmen des Zivilklägers Anlässlich der polizeilichen Einvernahme auf der Unfallstelle vom 29. April 2022 (pag. 10 f.) gab der Zivilkläger an, dass er von Lausanne nach