485, Z. 24 f.). Auf Frage, ob der Grund für das mehrmalige Schauen gewesen sei, dass er das Gefühl gehabt habe, es könnte noch etwas auftauchen, führte der Beschuldigte aus, er schaue lieber zu oft als zu wenig (pag. 486, Z. 27). Auf Vorhalt des Spurenbildes und darauf aufmerksam gemacht, dass dieses anders aussehen würde, wenn der Zivilkläger viel zu schnell gefahren wäre, sagte er, der Zivilkläger habe eine Vollbremsung gemacht. Dieser sei massiv zu schnell und abgelenkt gewesen (pag. 487, Z. 4 ff.).