485, Z. 4 ff.). Auf Vorhalt der Kollisionsschäden führte der Beschuldigte aus, diese würden für ihn trotz der angeblich extrem hohen Geschwindigkeit des Zivilklägers stimmig sein, da letzterer ja noch kurz habe bremsen können (pag. 485, Z. 13). Er habe es nur kurz quietschen gehört, weshalb er denke, dass der Zivilkläger abgelenkt gewesen sei. Als er ausgestiegen sei, sei der Zivilkläger am Natel gewesen und habe versucht, Sachen zu löschen (pag. 485, Z. 16 ff.). Der Beschuldigte verneinte die Frage, ob andere Fahrzeuge unterwegs gewesen seien (pag. 485, Z. 24 f.).