326, Z. 44 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme im Rahmen der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung vom 4. April 2025 (pag. 483 ff.) gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er seine bisherigen Aussagen bestätigen könne (pag. 483, Z. 14). Er habe seine Beifahrerin in Biel abgeholt und sie hätten zusammen in Lyss Abendessen wollen. Bei der Ausfahrt Lyss-Nord hätte er links abbiegen sollen, sei aber nach rechts gefahren. Dies sei darauf zurückzuführen, dass er in Aarberg ein Haus habe und daher ab und