Etwa in der Mitte des Manövers (pag. 324, Z. 20), ca. 2-3 Sekunden nach dessen Beginn, sei es zum Aufprall gekommen (pag. 324, Z. 34 ff.). Er sei nicht durch den Sonnenuntergang geblendet worden (pag. 325, Z. 12). Auf Frage seiner Verteidigung gab der Beschuldigte zu Protokoll, nachdem er ausgestiegen und zum Auto des Zivilklägers gegangen sei, sei ihm aufgefallen, dass dieser irgendetwas am Handy gemacht habe (pag. 326, Z. 13 f.). Er habe glücklicherweise keine Angst beim Autofahren, aber er schlafe [seit dem Unfall] schlecht. Er wache vermehrt auf und habe schlechte Träume. Das habe er früher nicht gehabt. Das habe ihn psychisch belastet (pag. 326, Z. 44 ff.).