Dass er den Zivilkläger nicht habe kommen sehen, könne er sich nur damit erklären, dass der Zivilkläger mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei, auf das Mobiltelefon geschaut, oder Radio gehört habe. Wäre der Zivilkläger mit normaler Geschwindigkeit gefahren, hätte dieser problemlos bremsen können (pag. 321, Z. 30 ff.). Es sei jedenfalls nicht möglich, dass er den Zivilkläger einfach übersehen habe (pag. 322, Z. 5). Auf entsprechende Fragen der Verteidigung des Zivilklägers hin bekräftige der Beschuldigte, sie hätten mehrmals geschaut, bevor er rausgefahren sei; es seien keine Autos da gewesen.