Er und seine Freundin hätten beide nach oben geschaut, um sicher zu sein, dass es gut sei, erst dann sei er losgefahren. Auf weitere Fragen bestätigte er, geblinkt zu haben und mehrmals nach links und rechts geschaut zu haben (pag. 320, Z. 38 ff.). Es sei ihm möglich gewesen, an seiner auf dem Beifahrersitz sitzenden Freundin vorbeizuschauen, um die Strasse zu kontrollieren (pag. 323, Z. 36 ff.). Er kenne die Vortrittsregeln in der vorliegenden Situation und wisse, dass die auf der Hauptstrasse Fahrenden vortrittsberechtigt seien (pag. 321, Z. 3 ff.). Die Strassen- und Lichtverhältnisse im Zeitpunkt der Kollision seien optimal und die Sicht auf die Lyssstrasse sei gut gewesen (pag.