Er selbst habe den Zivilkläger wirklich zu keinem Zeitpunkt gesehen. Seine Freundin, welche auf dem Beifahrersitz vorne gesessen sei und ihm bei der Kontrolle des Fahrtwegs geholfen habe, habe den Zivilkläger auch nicht gesehen. Anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 14. Juni 2022 (pag. 12 ff.) gab der Beschuldigte an, dass er am 29. April 2022 seine Freundin in Biel abgeholt habe und nach Lyss habe fahren wollen. Er sei falsch gefahren und habe auf dem Feldweg wenden wollen. Er habe vollständig angehalten und nach rechts geschaut. Dabei hätten weder er noch seine Freundin den Zivilkläger kommen sehen.