10 11.2 Subjektive Beweismittel 11.2.1 Einvernahmen des Beschuldigten Anlässlich der polizeilichen Einvernahme auf der Unfallstelle vom 29. April 2022 (pag. 8 f.) gab der Beschuldigte an, dass er mit seinem Personenwagen auf der Lyssstrasse von Lyss herkommend in Richtung Aarberg gefahren sei. Nach dem Kreisverkehrsplatz Lyssstrasse / Autobahneinfahrt A6 Nordring Richtung Bern habe er bemerkt, dass er falsch gefahren sei. Eigentlich habe er Richtung Lyss fahren wollen, sei jedoch fälschlicherweise Richtung Aarberg gefahren.