Mit dem MRI vom 20. Dezember 2022 habe jede organische Ursache für dessen Schwindel und Kopfschmerzen ausgeschlossen werden können. Die Beschwerden seien somit organisch nicht genügend erklärbar und die adäquate Kausalität müsse verneint werden (pag. 155). Entsprechend wies die SUVA die Einsprache ab (pag. 157). Dieser Entscheid wurde vom Beschuldigten offenbar nicht angefochten.