146 ff.) ist zu entnehmen, dass die SUVA ihre Leistungen am 2. März 2023 vorläufig eingestellt hatte (pag. 148). Nach Eingehen weiterer Berichte und (versicherungs-)ärztlichen Untersuchungen wurden die Versicherungsleistungen mit Entscheid der SUVA vom 10. Mai 2023 rückwirkend per 2. März 2023 eingestellt, weil die organischen Folgen des Unfalls die andauernden Beschwerden des Zivilklägers nicht genügend zu erklären vermöchten und keine adäquate Kausalität zwischen dem versicherten Ereignis und den nicht-organischen Problemen des Zivilklägers bestünden (vgl. pag. 148).