Grund hierfür waren einerseits somatische Beschwerden, andererseits Angstzustände, und schliesslich dunkle Gedanken («idées noires»). Es wurden diverse Medikamente verschrieben, neben Schmerzmitteln unter anderem auch Diazepam und Alprazolam (gegen Angstzustände). Weiter wurden Osteopathie wie auch Physiotherapie verschrieben und zudem psychologische/psychiatrische Behandlung empfohlen (pag. 126 f.). Gemäss den sich bei den Akten befindlichen Arztzeugnissen (pag. 129 ff.) war der Zivilkläger vom 30. April 2022 bis zum 31. Mai 2023 arbeitsunfähig, dies mit einem kurzen Unterbruch am 5. September 2022 (vgl. pag. 135 f. und pag.