_, die zuständige Einsatzleiterin der Kantonspolizei Bern, habe ihn erst rund zwei Monate nach dem Verkehrsunfall telefonisch kontaktiert und ihn um seine Meinung bezüglich der Geschwindigkeit des Zivilklägers gebeten. Er habe sich die Fotos noch einmal angeschaut und erfahrungsgemäss sei der Zivilkläger sicher nicht mit 80 km/h gefahren, denn dies hätte andere Schäden verursacht. Er schätze die Geschwindigkeit auf ca. 50-60 km/h. Dies sei aber lediglich ein Erfahrungswert und er wolle sich nicht festlegen (pag. 79). 11.1.3 Streckenverlauf und Distanzen