_, VU+P UD Gruppe Biel, erklärte im Rahmen eines Telefonats vom 31. Januar 2023 gegenüber der Staatsanwaltschaft (pag. 79), dass er am 29. April 2022 nicht auf Platz beordert worden sei und er sich daher nicht mehr wirklich an den Fall erinnern könne. Frau H.________, die zuständige Einsatzleiterin der Kantonspolizei Bern, habe ihn erst rund zwei Monate nach dem Verkehrsunfall telefonisch kontaktiert und ihn um seine Meinung bezüglich der Geschwindigkeit des Zivilklägers gebeten.