Am 16. Juni 2022 sei mit dem Unfalldienst Biel Rücksprache genommen worden. Aufgrund der Fahrzeugschäden und der Endposition der beiden Fahrzeuge könne davon ausgegangen werden, dass die Geschwindigkeit des Zivilklägers zum Kollisionszeitpunkt nicht überhöht gewesen sei (pag. 5). 11.1.2 Telefonnotiz betreffend Auskunft der Abteilung Verkehr, Umwelt und Prävention der Kantonspolizei Bern, Herrn G.________, vom 31. Januar 2023 Herr G.________, VU+P UD Gruppe Biel, erklärte im Rahmen eines Telefonats vom 31. Januar 2023 gegenüber der Staatsanwaltschaft (pag.