Dabei habe er den aus Richtung Aarberg kommenden Zivilkläger übersehen. Dieser sei mit seinem Personenwagen auf der Lyssstrasse von Aarberg herkommend mit einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h in Richtung Lyss gefahren, als er plötzlich den vor ihm wendenden Beschuldigten bemerkt und eine Vollbremsung eingeleitet habe. In der Folge sei der Zivilkläger mit seiner linken Fahrzeugfront gegen die rechte Fahrzeugseite des Beschuldigten kollidiert. Durch die Kollision seien der Zivilkläger sowie die Beifahrerin des Beschuldigten verletzt worden (pag. 2). Am 16. Juni 2022 sei mit dem Unfalldienst Biel Rücksprache genommen worden.