24 ff.) zeigen den Unfallort aus verschiedenen Blickrichtungen sowie die an den Unfallfahrzeugen entstandenen Schäden. Zum Unfallhergang hielt die Polizei im Anzeigerapport fest, der Beschuldigte sei mit seinem Personenwagen auf der Lyssstrasse von Lyss herkommend in Richtung Aarberg gefahren. Um in die entgegengesetzte Fahrtrichtung, d.h. Richtung Lyss, weiterzufahren, habe der Beschuldigte seinen Personenwagen auf einem Feldweg wenden wollen. Dabei habe er den aus Richtung Aarberg kommenden Zivilkläger übersehen.