10. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der Beschuldigte am 29. April 2022 um ca. 18:20 Uhr auf der Lyssstrasse in Richtung Aarberg gefahren und, um zu wenden, rechts auf einen Feldweg eingespurt ist. Ferner bestreitet der Beschuldigte nicht, dass es beim Wiedereinbiegen auf die Lyssstrasse zu einer Kollision mit dem von Aarberg herkommenden Personenwagen des Zivilklägers gekommen ist. Seitens des Beschuldigten wird jedoch bestritten, dass er den Personenwagen des Zivilklägers bei genügender Aufmerksamkeit hätte sehen können.