Bei einem Feldweg habe er rechts eingespurt, um zu wenden und in die entgegengesetzte Richtung zurückzufahren. Beim Wiedereinbiegen auf die Strasse habe er wegen mangelnder Aufmerksamkeit den von Aarberg herkommenden Personenwagen des Zivilklägers übersehen und diesem den Vortritt genommen, wobei es zu einer seitlich-frontalen Kollision gekommen sei. Der Zivilkläger habe durch den Aufprall eine Zahnfraktur sowie eine Lumbalgie (Arbeitsunfähigkeit bis am 18. Juni 2022) erlitten.