6. Anklageprinzip Als Anklageschrift im vorliegenden Verfahren fungiert der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20. Dezember 2022 (pag. 56 ff.; Art. 356 Abs. 1 StPO). Darin wurde der Beschuldigte wegen «einfacher Verletzung der Verkehrsregeln und fahrlässiger Körperverletzung» [Hervorhebung durch die Kammer hinzugefügt] schuldig gesprochen. Wie die Vorinstanz im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vorfrageweise zutreffend festhielt (pag. 310), geht aus dem Strafbefehl insgesamt klar hervor, dass es sich beim hervorgehobenen Wortlaut um einen Verschrieb handelt. Die