1.2 die Genugtuungsforderung des Zivilklägers C.________ soweit weitergehend auf den Zivilweg verwiesen wurde (Urteil Ziff. II. 4.); 1.3 für die Beurteilung der Zivilklage keine Kosten ausgeschieden wurden (Urteil Ziff. II. 5.). II. 1. A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen