3 den örtlichen Gegebenheiten (pag. 490), eine eigenständig erstellte Skizze der Situation mit Berechnungen, Fotos des Zivilklägers nach dem Unfall und mehrere schriftliche Stellungnahmen aus dem Umfeld des Zivilklägers zu den Akten zu erkennen (pag. 491), wurden abgewiesen (pag. 490 f.). Der Zivilkläger wurde im Anschluss zu seiner Einvernahme – auf entsprechendes Gesuch seiner Verteidigerin hin – für den weiteren Verlauf des Berufungsverfahrens von der Pflicht zur persönlichen Teilnahme dispensiert (pag. 480).