Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung wurden der Beschuldigte sowie der Zivilkläger ergänzend zur Sache befragt (pag. 475 ff.) und es wurden von Amtes wegen drei Ausdrucke von Google Street View und ein Ausdruck von einer Distanzmessung über das Geoportal des Bundes zu den Akten erkannt (pag. 484 und pag. 497 ff.). Die von Rechtsanwältin E.________ namens des Zivilklägers anlässlich der Berufungsverhandlung gestellten Beweisanträge, es seien Bilder von